AGB


Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für Geschäftsbeziehungen zwischen:

Aquaterra-Shop

Krotzenburger Straße 14

63457 Hanau-Großauheim

und deren Vertreter nachfolgend als "Aquaterra-Shop" bezeichnet, und ihren Kunden. Soweit es sich um Unternehmer handelt und die AGB hierfür Regelungen enthalten, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

Der Versand von lebenden Tieren erfolgt nur innerhalb Deutschlands.

§ 1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Bestellungen, die mit Aquaterra-Shop geschlossenen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Aquaterra-Shop hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

§ 2. Vertragsabschluss

2.1 Die Darstellung des Sortiments von Aquaterra-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Katalog dar. Die Bestellung aus diesem Sortiment bewirkt noch keinen Vertragsschluss.

2.2 Der Kunde erklärt durch Absendung der in der Bestellmaske vollständig auszufüllenden Angaben verbindlich sein Vertragsangebot bezüglich der von ihm gewünschten Waren / Dienstleistungen. Die Anzeige des Bestellstatus auch bei „in Bearbeitung“ stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

2.3 Aquaterra-Shop ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot binnen 14 Werktagen nach Eingang bei Aquaterra-Shop anzunehmen. Die Erklärung der Annahme gegenüber dem Kunden erfolgt durch Versendung der Waren.

2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Waren / Dienstleistungen. Im Falle nicht ordnungsgemäßer oder nicht richtiger Selbstbelieferung erfolgt eine Lieferung nicht oder nur teilweise. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Evtl. getätigte Vorauszahlungen werden dem Kunden unverzüglich zurückerstattet.

2.5 Diese Geschäftsbedingungen können auf der Webseite http://aquaterra-shop.de gelesen werden.

2.6 Änderungen der angegebenen Größen, Farben, Verpackungen, Ausführungen oder des Rohmaterials bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit diese handelsüblich und zumutbar sind.

2.7 Abweichungen zwischen Bestellung und Lieferung sind Aquaterra-Shop spätestens innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.

§ 3 Rückgabebelehrung

3.1 Das Rückgaberecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von lebenden Tieren und Futterinsekten.

§ 4. Preise, Fälligkeit, Zahlung und Verzug

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Versandkosten und Verpackung werden gesondert nach Aufwand berechnet. Die entsprechenden Kosten können Sie vor Ihrer Bestellung in der Bestellübersicht ersehen.

Die Rechnungsbeträge sind zahlbar:

  • durch Vorkasse an:
    Aquaterra-Shop
    VR Main-Kinzig
    Konto: 103753310
    BLZ: 506 616 39

    Internationale Bankleitzahl
    BIC Code: GENODEF1LSR
    Internationale Konto-Nr.
    IBAN: DE86506616390103753310
  • per Nachnahme, Zahlung beim Zusteller;
  • per Rechnung/Lastschrift (nur Wiederverkäufer und Schulen)

4.2 Ohne andere Vereinbarung sind alle Rechnungen von Aquaterra-Shop zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Aquaterra-Shop berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

4.3 Hat der Kunde per Nachnahme bestellt und nimmt dieser die Ware nicht an, so kann Aquaterra-Shop die hierdurch entstandenen (Fracht-)kosten verlangen. Nimmt der Kunde per Nachnahme versandte Pakete nicht an, die Futterinsekten oder Futtertiere enthalten, so kann Aquaterra-Shop zusätzlich zu den entstandenen Frachtkosten den Schaden der Ware in voller Höhe verlangen.

4.4 Der Auftraggeber kann nur mit Ansprüchen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Bei Verbrauchern behält sich Aquaterra-Shop das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages vor. Bei Unternehmern behält sich Aquaterra-Shop das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, Aquaterra-Shop bis zur endgültigen Begleichung der Forderungen einen Zugriff Dritter auf die Ware, z.B. bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte, sowie eine etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Dritte sind auf das Vorbehaltseigentum von Aquaterra-Shop hinzuweisen.

5.3 Aquaterra-Shop ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 5.2 dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5.4 Ist der Kunde Unternehmer, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt Aquaterra-Shop bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Aquaterra-Shop nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Aquaterra-Shop behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

§ 6. Lieferung, Lieferzeit, Gefahrübergang

6.1 Angaben über Liefertermine und Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie von uns nicht schriftlich zugesagt wurden. Lieferverzögerungen, die von uns nicht zu vertreten sind, begründen keinen Verzug sondern verlängern die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung.

6.2 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe an den Verbraucher über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme der Ware ist.

§ 7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Aquaterra-Shop ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern hat zunächst Aquaterra-Shop die Wahl, Gewähr für Mängel der Ware durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.

7.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung, Rückgängigmachung des Vertrags oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

7.3 Verbraucher sind verpflichtet, Aquaterra-Shop über offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Zugang der Ware über festgestellte Mängel schriftlich zu unterrichten. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Mängelanzeige bei Aquaterra-Shop.

Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb der gleichen Frist schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Mangelfeststellung sowie für die Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige.

7.4. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, soweit Aquaterra-Shop grobes Verschulden vorwerfbar ist oder im Falle von Aquaterra-Shop zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

7.5 Aquaterra-Shop behält sich für den Fall einer unbegründeten Mängelrüge vor, den Kunden zum Ersatz der daraus entstandenen Kosten in Anspruch zu nehmen.

7.6 Aquaterra-Shop haftet

  • in voller Schadenshöhe bei grobem Verschulden ihrer Organe und leitenden Angestellten,

  • dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,

  • außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, Aquaterra-Shop kann sich kraft Handelsbrauch davon freizeichnen,

  • der Höhe nach in den letzten beiden Fallgruppen auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.

Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen.

Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

7.7 Besonderheiten bei der Gewährleistung für lebende Tiere

7.7.1 Generell sind lebende Tiere als gebrauchte Sache anzusehen, die offensichtliche oder versteckte Mängel haben können. Tiere mit regenerierten Schwänzen oder verheilten Wunden gelten nicht als fehlerhaft, dies gilt auch für Mängel wie Parasitenbefall, fehlende Krallen oder Zehen, Panzerschäden oder geringfügige Schwanzfehler, die bei lebenden Tieren häufig vorkommen können. Aufgrund der Natur der Sache können wir für innere Krankheiten und Parasiten nicht haften. Wir garantieren, dass nur äußerlich gesund erscheinende Tiere zum Verkauf kommen. Eine Geschlechtsgarantie wird nicht übernommen, die Geschlechtsbestimmung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.

7.7.2 Innerhalb Deutschlands gewährleisten wir bei Wirbeltieren eine lebende Ankunft, sofern kein Verschulden des Transportträgers vorliegt. Nach Erhalt geht das Risiko des Verlusts oder Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Für die lebende Ankunft von Futtertieren können wir bei extremen Witterungsbedingungen nicht haften.

7.7.3 Beanstandete Tiere sind für eine eventuelle Besichtigung aufzubewahren. Der Verkäufer kann einen Bildbeleg für die Mängel oder die Rücksendung verlangen.

§ 8 Höhere Gewalt

Für den Fall, dass Aquaterra-Shop die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit.

Ist Aquaterra-Shop die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 9. Datenschutz

9.1 Aquaterra-Shop nutzt die personenbezogenen Daten aus dem Vertragsverhältnis nur zum Zweck der Vertragsabwicklung. Diese Daten werden dauerhaft gespeichert. Die Kundendaten werden nur berechtigten Personen innerhalb des Unternehmens zugänglich gemacht. Eine weitergehende Nutzung ist ausgeschlossen.

9.2 Die Weitergabe der Kundendaten ist zulässig, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise nicht erfüllt. Die temporäre Weitergabe der Kundendaten zum Zwecke der Überprüfung an die Kreditreform ist jederzeit zulässig. Bei Zahlungsverzug ist die dauerhafte Übermittlung aller Vertragsdaten des Vorganges zulässig.

Aquaterra-Shop wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Teledienstedatenschutzgesetzes, beachten.

§ 10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.2 Soweit nicht anderweitig vereinbart, bedarf die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf einen Dritten der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Aquaterra-Shop. Aquaterra-Shop wird diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagen.

10.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke des Vertrages.

10.4 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hanau. Dasselbe gilt, wenn der Lieferant keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen unterliegen ausschließlich Deutschem Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.